Hinweisgeber

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Verantwortung

Es obliegt unserer Verantwortung bei CINTELLIC ein Arbeitsumfeld zu schaffen das auf Integrität, Transparenz und Vertrauen basiert. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) unterstützt uns dabei, indem es eine sichere und geschützte Möglichkeit bietet, potenzielle Verstöße zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

Weiterführende Infos: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

CINTELLIC-Referenzkunden

Meldemöglichkeiten

Unseren Geschäftspartnern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Eingabe eines Hinweises zur Verfügung:

Via E-Mail: Hinweis@cintellic.com

Via Post: Cintellic GmbH, Hinweisgeberstelle, Remigiusstraße 16, 53111 Bonn

Via Externer Meldekanal: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Vertraulichkeit

Meldungen von Verstößen werden vertraulich behandelt. Uns ist wichtig, dass wir die Identität der Hinweisgeber schützen und sicherstellen, dass keine Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot bestehen nur bei Strafverfahren oder vorsätzlicher Falschmeldung.

 

Offene Kommunikation

Wer Missstände bei CINTELLIC zur Kenntnis nimmt, den ermutigen wir, diese Informationen verantwortungsvoll und ehrlich weiterzugeben. Eine offene Kommunikation trägt dazu bei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

 

Unterstützung

CINTELLIC stellt sicher, dass Hinweisgeber angemessene Unterstützung erhalten. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um die Integrität und Rechenschaftspflicht bei CINTELLIC zu gewährleisten. Indem wir uns an die Bestimmungen halten, schaffen wir ein Umfeld, in dem ethisches Verhalten gefördert wird. Wir bei CINTELLIC sehen Compliance als wichtigen Grundpfeiler unseres Unternehmens. Aus diesem Grund müssen Verstöße verhindert und aufgeklärt und Hinweisgeber geschützt werden.

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